Nur bei angeordneten Untersuchungen werden grundsätzlich die Tierarztkosten der Tuberkulinisierung sowie die Tuberkulinkosten von der Bayerischen Tierseuchenkasse übernommen (§ 6 Nr. 16 Beihilfesatzung).

Ab 01.01.2023 werden die Untersuchungen nur noch bezuschusst.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner