Nach amtlich angeordneten Bestandsräumungen bezuschusst die Bayerische Tierseuchenkasse die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen der betroffenen Stallungen.

Die Beihilfe kann z. B. bei Auftreten von Maul- und Klauenseuche, Klassischer Schweinepest, Afrikanischer Schweinepest, Aviärer Influenza, Newcastle-Krankheit und Rindertuberkulose beantragt werden.

Antragsteller und Empfänger dieser Beihilfe ist der Tierhalter.

Die genauen Bedingungen für die Gewährung finden Sie in der Beihilfesatzung, zu finden in der Rubrik Rechtsgrundlagen.

Das Antragsformular finden Sie in der Rubrik Formulare für Tierhalter.

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