Ja. Das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) sieht eine Entschädigungsmöglichkeit für Vieh (also auch Ziegen und Gehegewild) vor, wenn die übrigen gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Die Bayerische Tierseuchenkasse ist auch für die Entschädigung von Tierarten zuständig, für die keine Beitragspflicht besteht. Die Kosten der gezahlten Entschädigungen trägt hier zu 100 % der Freistaat Bayern.