Die Bayerische Tierseuchenkasse gewährt nach dem Auftreten von bestimmten Tierseuchen, bei denen keine gesetzliche Entschädigung vorgesehen ist, Beihilfen für an der Seuche zu Verlust gegangenen Tiere (Verlustbeihilfen) bzw. Beihilfen für infizierte Tiere, die ausgemerzt werden (Ausmerzungsbeihilfen).
Verlustbeihilfen können beim Auftreten von BVD/MD, Leukose, Listeriose und Paratuberkulose der Rinder gewährt werden.
Ausmerzungsbeihilfen sind bei BVD/MD, Paratuberkulose der Rinder und Q-Fieber bei Rindern und Schafen möglich.
Antragsteller und Empfänger dieser Beihilfe ist der Tierhalter.
Die genauen Bedingungen für die Gewährung finden Sie in der Beihilfesatzung, zu finden in der Rubrik Rechtsgrundlagen.
Das Antragsformular finden Sie in der Rubrik Formulare für Tierhalter.
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