Ab dem 01.01.2023 nur noch Zuschüsse zu tierärztlichen Gebühren für Maßnahmen im Rahmen der staatlichen Tierseuchenbekämpfung.
Neuregelung bei tierärztlichen Untersuchungen
Ab dem 01.01.2023 nur noch Zuschüsse zu tierärztlichen Gebühren für Maßnahmen im Rahmen der staatlichen Tierseuchenbekämpfung.