Übernahme tierärztlicher Gebühren und Impfzuschüsse
Beihilfen wie die Übernahme oder Bezuschussung tierärztlicher Gebühren sind Leistungen der Bayerischen Tierseuchenkasse, die sie aufgrund ihrer Satzungen gewährt.
Damit werden übertragbare Tierkrankheiten bekämpft und die Gesundheitsvorsorge in den Tierbeständen unterstützt.
Diese Beihilfen sind nur für beitragspflichtige Tierarten möglich.
Der Tierhalter muss seinen Tierbestand ordnungsgemäß gemeldet, die Beiträge fristgerecht gezahlt und das einschlägige Tierseuchenrecht beachtet haben.