Bayerische Tierseuchenkasse

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Übernahme tierärztlicher Gebühren und Impfzuschüsse

Beihilfen wie die Übernahme oder Bezuschussung tierärztlicher Gebühren sind Leistungen der Bayerischen Tierseuchenkasse, die sie aufgrund ihrer Satzungen gewährt.
Damit werden übertragbare Tierkrankheiten bekämpft und die Gesundheitsvorsorge in den Tierbeständen unterstützt.
Diese Beihilfen sind nur  für beitragspflichtige Tierarten möglich.
Der Tierhalter muss seinen Tierbestand ordnungsgemäß gemeldet, die Beiträge fristgerecht gezahlt und das einschlägige Tierseuchenrecht beachtet haben.

Probenentnahmen durch den Tierarzt

Die Bayerische Tierseuchenkasse bezuschusst die Kosten von Probenentnahmen durch Tierärzte im Rahmen von bestimmten staatlichen Tierseuchenbekämpfungsprogrammen.

Die Entnahme von Proben wird derzeit z. B. für Afrikanische Schweinepest, Aujeskysche Krankheit, BHV1, BVD/MD, Brucellose der Rinder, Schweine und Schafe sowie Leukose der Rinder bezuschusst.

Antragsteller und Empfänger dieser Beihilfe ist der Tierarzt, der die Probennahme im Auftrag des Tierhalters durchgeführt hat.

Die genauen Bedingungen für die Gewährung finden Sie in der Beihilfesatzung.

Das Antragsformular finden Sie hier.

Tuberkulinisierung der Rinder

Die Bayerische Tierseuchenkasse bezuschusst die Kosten von amtlich angeordneten Untersuchungen von Rindern auf Tuberkulose.

Antragsteller und Empfänger dieser Beihilfe ist der Tierarzt, der die Untersuchung auf Tuberkulose im Auftrag des Tierhalters durchgeführt hat.

Die genauen Bedingungen für die Gewährung finden Sie in der Beihilfesatzung.

Das Antragsformular finden Sie hier.

Impfungen

Die Bayerische Tierseuchenkasse beteiligt sich in unterschiedlicher Form an Impfmaßnahmen bei der Tierseuchenbekämpfung.

Derzeit werden z. B. Impfungen von Rindern gegen die Blauzungenkrankheit (BT) und Q-Fieber bezuschusst.

Bei BT wird der Impfzuschuss für bis zum 31.12.2024 erfolgte Impfungen an den Tierarzt ausbezahlt.

Die genauen Bedingungen für die Gewährung finden Sie in der Beihilfesatzung, zu finden in der Rubrik Rechtsgrundlagen.

Das Antragsformular für Impfzuschüsse finden Sie in der Rubrik Formulare für Tierärzte.

Höhe der tierärztlichen Gebühren

Es gelten besondere Gebührensätze für die praktizierenden Tierärzte in den staatlichen Tierseuchenbekämpfungsprogrammen, in denen die Bayerische Tierseuchenkasse die Kosten übernimmt.

Ab 2023 werden diese Gebührensätze nicht mehr vollumfänglich übernommen, sondern nur noch bezuschusst.

Eine Zuschussübersicht ab 2023 finden Sie hier.

Eine Gebührenübersicht für die Jahre 2019 bis 2022 finden Sie hier.

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