Die Bayerische Tierseuchenkasse übernimmt bestimmte Laboruntersuchungskosten ganz oder anteilig.
Handelt es sich um Untersuchungen auf „gelistete Tierseuchen“, findet die Auszahlung direkt an die Labore ohne weitere Antragstellung der Tierhalter statt.
Darunter fallen beispielsweise Untersuchungskosten bei staatlichen Tierseuchenbekämpfungsverfahren (Aujeszkysche Krankheit, BHV1, BVD/MD, Brucellose der Rinder und Schafe, Leukose der Rinder, Afrikanische Schweinepest), bei bestimmten Tierschauen oder bei Untersuchungen auf Veranlassung des betreuenden praktizierenden Tierarztes zur Feststellung von Krankheits-, Todes- oder Verwerfensursachen bei Tieren beitragspflichtiger Tierarten.
„Gelistete Tierseuchen“ sind hier aufgeführt:
- Liste der Tierseuchen des Gesundheitskodex für Landtiere der Weltorganisation für Tiergesundheit,
- Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/429 oder
- Anhang III der Verordnung (EU) 2021/690
Einzelheiten können Sie der Beihilfesatzung und den dazugehörigen Leistungsbeschlüssen sowie der Tiergesundheitssatzung entnehmen, zu finden in der Rubrik Rechtsgrundlagen.