Bayerische Tierseuchenkasse

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Laborkosten

Beihilfen wie die Übernahme von Laborkosten sind Leistungen der Bayerischen Tierseuchenkasse, die sie aufgrund ihrer Satzungen gewährt.
Damit werden übertragbare Tierkrankheiten bekämpft und die Gesundheitsvorsorge in den Tierbeständen unterstützt.
Laborkosten können nur für beitragspflichtige Tierarten übernommen werden.
Der Tierhalter muss seinen Tierbestand ordnungsgemäß gemeldet, die Beiträge fristgerecht gezahlt und das einschlägige Tierseuchenrecht beachtet haben.

Laborkosten: De-minimis-Beihilfen an die Tierhalter

Die Bayerische Tierseuchenkasse kann den Tierhaltern bestimmte Laboruntersuchungskosten direkt erstatten (§ 6  der Tiergesundheitssatzung, zu finden in der Rubrik Rechtsgrundlagen).

Voraussetzungen:

  1. Untersuchung durch ein öffentlich-rechtliches oder akkreditiertes Labor.
  2. Die Krankheit/Leistung ist in der Anlage zur Tiergesundheitssatzung aufgeführt (erkennbar an der „De-minimis-Nummer“ in der Laborkostenrechnung).
  3. Der betreuende Tierarzt hat die Untersuchung zur Abklärung von Krankheits-, Todes- oder Verwerfensursachen veranlasst.
  4. Keine Untersuchung zu Vermarktungszwecken oder zur reinen Gesundheitskontrolle.
  5. Bei Abklärung von Bestandserkrankungen handelt es sich nur um die zur Krankheitsfeststellung fachlich erforderliche Stichprobenzahl.
  6. Einzureichen sind
    • das Antragsformular auf Übernahme von Laborkostenuntersuchungskosten – De-minimis-Beihilfen (vollständig ausgefüllt, unterschrieben), das Sie in der Rubrik Formulare für Tierhalter finden.
    • Kopien der vollständigen Rechnung(en) (rückwirkend für drei Kalenderjahre möglich) und
    • Kopie der zuletzt ausgestellten De-minimis-Bescheinigung einer anderen Stelle (falls vorhanden).
  7. Erfüllung der Melde- und Beitragspflicht bei der Bayerischen Tierseuchenkasse durch den Tierhalter.
  8. Ist der antragstellende Tierhalter ein Unternehmen und kein Hobbytierhalter, kann die Kostenübernahme nur als „De-minimis-Beihilfe“ erfolgen. Es gelten dabei finanzielle Obergrenzen. Entsprechende zusätzliche Angaben müssen dafür im Antragsformular gemacht werden.

Weitere Informationen zu dieser Leistung finden Sie hier.

Laborkosten: Direktzahlung an Labore

Die Bayerische Tierseuchenkasse übernimmt bestimmte Laboruntersuchungskosten ganz oder anteilig.

Handelt es sich um Untersuchungen auf „gelistete Tierseuchen“, findet die Auszahlung direkt an die Labore ohne weitere Antragstellung der Tierhalter statt.

Darunter fallen beispielsweise Untersuchungskosten bei staatlichen Tierseuchenbekämpfungsverfahren (Aujeszkysche Krankheit, BHV1, BVD/MD, Brucellose der Rinder und Schafe, Leukose der Rinder, Afrikanische Schweinepest), bei bestimmten Tierschauen oder bei Untersuchungen auf Veranlassung des betreuenden praktizierenden Tierarztes zur Feststellung von Krankheits-, Todes- oder Verwerfensursachen bei Tieren beitragspflichtiger Tierarten.

„Gelistete Tierseuchen“ sind hier aufgeführt:

  • Liste der Tierseuchen des Gesundheitskodex für Landtiere der Weltorganisation für Tiergesundheit,
  • Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/429 oder
  • Anhang III der Verordnung (EU) 2021/690

Einzelheiten können Sie der Beihilfesatzung und den dazugehörigen Leistungsbeschlüssen sowie der Tiergesundheitssatzung entnehmen, zu finden in der Rubrik Rechtsgrundlagen.

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