von Agro Data | Nov 9, 2021
Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn der Tierhalter schuldhaft seinen Schweinebestand nicht oder eine zu geringe Tierzahl bei der Bayerischen Tierseuchenkasse angegeben oder seine Beitragspflicht nicht erfüllt hat. Auch bei schuldhaftem Verstoß gegen...
von Agro Data | Nov 9, 2021
Nicht übernommen werden die Kosten für seuchenbedingte Ertragsausfälle, wie z. B. durch Verbringungsverbote von Schweinen aus Sperr- und Beobachtungsgebieten. Derartige Folgeschäden können ggf. über eine private Ertragsschadenversicherung abgesichert...
von Agro Data | Nov 9, 2021
Über die Entschädigungen hinaus werden auch die bei der für die behördlich angeordnete Tötung von Tieren direkt entstehenden Kosten von der Tierseuchenkasse übernommen. Für die unschädliche Beseitigung der toten Schweine muss der Landwirt im Seuchenfall keinen...
von Agro Data | Nov 9, 2021
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem gemeinen Wert (Verkehrswert) der Tiere zum Zeitpunkt des Verlustes. Die Wertminderung durch die Folgen der Seuche wird dabei nicht berücksichtigt. Der gemeine Wert wird vom zuständigen Amtstierarzt geschätzt. Dabei darf...