Wie hoch ist der zu zahlende Beitrag?

Maßgebend sind die Tierzahlen am 1. Januar eines jeden Jahres. Der Beitrag wird in der jährlichen Beitragssatzung festgelegt. Seit 2022 wird ein Mindestbeitrag je Tierbestand erhoben.

Wie kann gemeldet werden?

Schriftlich mit dem Meldebogen der Bayerischen Tierseuchenkasse oder Internetmeldung über die Homepage der Bayerischen Tierseuchenkasse
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