von Agro Data | Nov 12, 2021
Maßgebend sind die Tierzahlen am 1. Januar eines jeden Jahres. Der Beitrag wird in der jährlichen Beitragssatzung festgelegt. Seit 2022 wird ein Mindestbeitrag je Tierbestand erhoben.
von Agro Data | Nov 12, 2021
Schriftlich mit dem Meldebogen der Bayerischen Tierseuchenkasse oder Internetmeldung über die Homepage der Bayerischen Tierseuchenkasse
von Agro Data | Nov 12, 2021
Die Besitzer (Halter oder Händler) der Pferde. Steht das Pferd in einem Pensionsstall, ist in der Regel der Stallbetreiber für die Tierbestandsmeldung und die Entrichtung der Beiträge für seine Einsteller zuständig.
von Agro Data | Nov 12, 2021
Verpflichtend alle Pferde einschließlich der Fohlen, die in Bayern gehalten werden. Gemeldet werden muss nur die Tierzahl am Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres. Keine Meldepflicht besteht für Esel, Maulesel und Maultiere.