von Agro Data | Nov 3, 2021
Erfolgt keine rechtzeitige Meldung, werden der Beitragserhebung 120% der Tierzahlen des vorangegangenen Beitragsjahres zugrunde gelegt. Die Meldepflicht entfällt hierdurch nicht. Diese Regelung gilt nicht bei Rindern. Ein nicht gemeldeter Tierbestand oder die Meldung...
von Agro Data | Nov 3, 2021
Bitte teilen Sie uns eine dauerhafte Aufgabe Ihrer Tierhaltung per Post, Fax, E-Mail oder online mit. Ein Formular dazu finden Sie hier
von Agro Data | Nov 3, 2021
Hofübergabe, Verpachtung, Umfirmierung, Adress- und Namensänderung, Änderung des Standorts, Korrekturen Bitte teilen Sie uns Änderungen per Post, Fax, E-Mail oder online mit. Ein Formular dazu finden Sie hier
von Agro Data | Nov 3, 2021
Wenn Sie noch nicht bei der Bayerischen Tierseuchenkasse registriert sind und daher noch keine TSK-Nummer haben, lesen Sie bitte weiter unter Neuanmeldung Tierhaltung. Sind Sie als Tierhalter bei der Bayerischen Tierseuchenkasse registriert, erhalten Sie jährlich Ende...
von Agro Data | Nov 3, 2021
Die tatsächlichen Besitzer (Halter oder Händler) von meldepflichtigen Tieren. Bei Pensionstieren (z. B. untergestellten Pferden) ist dies z. B. der Verantwortliche des Reitstalls oder der Tierpension.