Was passiert, wenn nicht korrekt gemeldet wird?

Erfolgt keine rechtzeitige Meldung, werden der Beitragserhebung 120% der Tierzahlen des vorangegangenen Beitragsjahres zugrunde gelegt. Die Meldepflicht entfällt hierdurch nicht. Diese Regelung gilt nicht bei Rindern. Ein nicht gemeldeter Tierbestand oder die Meldung...

Aufgabe der Tierhaltung

Bitte teilen Sie uns eine dauerhafte Aufgabe Ihrer Tierhaltung per Post, Fax, E-Mail oder online mit. Ein Formular dazu finden Sie hier

Änderungsmitteilungen

Hofübergabe, Verpachtung, Umfirmierung, Adress- und Namensänderung, Änderung des Standorts, Korrekturen Bitte teilen Sie uns Änderungen per Post, Fax, E-Mail oder online mit. Ein Formular dazu finden Sie hier

Wie melden Sie?

Wenn Sie noch nicht bei der Bayerischen Tierseuchenkasse registriert sind und daher noch keine TSK-Nummer haben, lesen Sie bitte weiter unter Neuanmeldung Tierhaltung. Sind Sie als Tierhalter bei der Bayerischen Tierseuchenkasse registriert, erhalten Sie jährlich Ende...

Wer muss melden?

Die tatsächlichen Besitzer (Halter oder Händler) von meldepflichtigen Tieren. Bei Pensionstieren (z. B. untergestellten Pferden) ist dies z. B. der Verantwortliche des Reitstalls oder der Tierpension.
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