von Agro Data | Okt 18, 2021
Die Kosten der Tierkörperbeseitigung von abholpflichtigem Vieh werden anteilig vom Tierhalter, den beseitigungspflichtigen Kommunen, vom Freistaat Bayern und der Bayerischen Tierseuchenkasse getragen.
von Agro Data | Okt 18, 2021
Der Tierhalter muss die zuständige Tierkörperbeseitigungsanlage nach dem Tod des Tieres so schnell wie möglich benachrichtigen, die den Tierkadaver dann abholt.
von Agro Data | Okt 18, 2021
Das hängt vom Landkreis oder der kreisfreien Stadt ab, in dem bzw. in der das abholpflichtige Vieh zu Tode gekommen ist.
von Agro Data | Okt 18, 2021
In Tierkörperbeseitigungsanlagen. Ihre Aufgabe ist die unschädliche Beseitigung von verendetem oder getötetem abholpflichtigen Vieh, das nicht der Schlachtung zugeführt wurde.
von Agro Data | Okt 18, 2021
Zum abhholpflichtigen Vieh zählen folgende Arten: Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras, Zebroide, Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel, Schafe, Ziegen, Schweine, Hasen, Kaninchen, Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner,...