Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem gemeinen Wert eines Tieres. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Nicht berücksichtigt werden Zukunfts- oder Liebhaberwerte. Neben...

Welche Behörden sind zuständig?

Das örtliche Veterinäramt ist für die Seuchenbekämpfung und die Tierwertschätzung zuständig. Tierhalter reichen dort ihre Entschädigungsanträge ein. Die Bayerische Tierseuchenkasse erhält danach die Unterlagen vom Veterinäramt und ist für die Festsetzung und...

Für welche Tierarten ist eine Entschädigung möglich?

Eine Entschädigung ist grundsätzlich möglich für: 1. Vieh Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel Schafe, Ziegen Schweine Hasen, Kaninchen Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben,...

Voraussetzungen für eine Entschädigung

Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn der Tierhalter schuldhaft die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten hat. Er entfällt ebenso, wenn der Tierbesitzer seiner Melde- und Beitragspflicht gegenüber der Bayerischen Tierseuchenkasse nicht...

Verfahren und Antragstellung

Beim Vorliegen einer Tierseuche oder eines Seuchenverdachtes, aber auch bei einem Schaden nach einer Seuchenbekämpfungsmaßnahme muss unverzüglich das örtlich zuständige Veterinäramt verständigt werden. Die erforderlichen Schritte werden dann von Amts wegen...
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